Vollnarkose oder Dämmerschlaf?
Grundsätzlich wird bei beiden Verfahren der Patient in einen schlafähnlichen Zustand versetzt. Dies geschieht durch die intravenöse Gabe (Verabreichung eines Medikamentes mittels einer Infusion über die Blutbahn) von Schlaf-, Beruhigungs- und Schmerzmitteln. Der Unterschied liegt in der „Schlaftiefe“. Bei der Vollnarkose wird das Bewusstsein und die Schmerzempfindlichkeit vollkommen ausgeschaltet. Um jederzeit eine genügende Versorgung von Sauerstoff zu gewährleisten, wird eine Beatmung des Patienten über einen Beatmungstubus (Schlauch in der oberen Luftröhre) oder eine Larynxmaske („Gummimaske“ im Rachenraum oberhalb des Kehlkopfes) durchgeführt. Im Rahmen eines Dämmerschlafes, atmet der Patient selbständig, eine Beatmung ist nicht erforderlich. Der „oberflächlichere“ Dämmerschlaf ist immer dann eine gute Narkoseform, wenn die Schmerzempfindung der zu operierenden Körperstelle zusätzlich mit einem Lokalanästhetikum (örtliches Betäubungsmittel) ausgeschaltet werden kann. Bei beiden Narkoseverfahren steuert und überwacht der Anästhesist (Narkosearzt) alle wichtigen Kreislauffunktionen (Monitor mit Anzeige von EKG, Blutdruck, Sauerstoffversorgung des Körpers, etc.), sowie Dauer und Intensität des „Schlafes“. Dies ermöglicht dem Ästhetischen Chirurgen, sich vollständig auf seine Arbeit zu konzentrieren und bedeutet für den Patienten ein Höchstmaß an Sicherheit.